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Glossar

Fachausdrücke

Fachausdrücke einfach erklärt.

Orthopädische Schuhzurichtungen für Alltagsschuhe

Bei orthopädischen Schuhzurichtungen werden geeignete vorhandene Konfektionsschuhe so umgebaut, dass bestehende Fußbeschwerden minimiert oder im besten Fall komplett beseitigt werden können. Mit Zurichtungen ist es möglich, viele Fußprobleme während des Gehens und Stehens zu verbessern. Sie kommen meistens zum Einsatz, wenn eine Einlagenversorgung alleine nicht mehr ausreichend ist.

Schuherhöhung

Ein angeborenes oder durch einen medizinischen Eingriff verkürztes Bein führt zum Schiefstand des Beckens und somit auch zu einer kompletten Fehlstatik des Körpers. Mit einer Schuherhöhung kann diese Fehlstellung behoben werden. Verkürzungsausgleiche von 0,5 cm bis 1,0 cm können meistens in den vorhandenen Schuh eingebaut werden, ab 1,1 cm wird die Schuherhöhung außen in den Schuhboden eingearbeitet.

Abrollhilfen

Bei Abrollhilfen wird der Schuhboden zugerichtet. So möchte man eine Entlastung bestimmter schmerzender Stellen des Fußes erreichen. Die Sohle wird dicker und fester aufgebaut und nach vorne dünner ausgeschliffen. Dadurch übernimmt der Schuh einen Teil der Abrollbewegung, was zur Folge hat, dass der Fuß im Schuh weniger bewegt wird und akute Schmerzen gelindert werden. Je nach Stärke und Art der Rolle können verschiedene Fußgelenke oder Schmerzpunkte entlastet werden. Ein Beispiel ist die sog. Schmetterlingsrolle, die bei Spreizfußbeschwerden angewendet wird. Diese Rolle ist an den entsprechenden Druckstellen zusätzlich gepolstert.

Schuhranderhöhungen

Sie sind hauptsächlich dafür zuständig, das Kniegelenk innen oder außen zu entlasten.

Hierbei wird der Innen- oder Außenrand des Schuhs meistens um 3-5 mm gekippt — die genaue Höhe muss sorgfältig bestimmt werden — um das Optimum der Versorgung zu erreichen.

Pufferabsatz

Der Pufferabsatz dient der Stoßdämpfung beim Fersenauftritt. Er soll speziell Problematiken im Bereich der Ferse, des Knies und der Hüfte eindämmen. Der Pufferabsatz wird seit 2007 nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

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